ABAZI'SFACILITY MANAGEMENT Gratis Offerte

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abazi's Facility Management · Stand: 1. März 2021

1. Vertrag

2. Pflichten von Abazi's Facility Management

3. Pflichten der Vertragspartner

4. Gewährleistung

5. Verrechnung, Preise und Preisbasis

Die Preise für die auszuführenden Reinigungsarbeiten werden vertraglich zwischen dem Kunden und Abazi's Facility Management festgelegt. Mit der Auftragserteilung gemäss gemachter Offerte wird Abazi's Facility Management mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragt. Es werden nur Dienstleistungen gemäss Offerte durchgeführt. Preisbasis für die Offerte sind Wohnfläche (m²), Zimmeranzahl sowie angegebene Zusatzleistungen. Abazi's Facility Management behält sich das Recht vor, einen Reinigungsauftrag abzuweisen oder eine Zusatzpauschale zu verlangen in folgenden Fällen:

Bei stärkeren Verschmutzungen muss eine Anzahlung in Höhe von 50% des offerierten Preises zuzüglich Zusatzpauschale als Garantie vor Reinigungsbeginn in bar gegen Quittung an das Reinigungspersonal vor Ort geleistet werden. Ist dies nicht der Fall, ist der Kunde nicht auffindbar oder meldet er sich nicht, wird der Auftrag seitens Abazi's Facility Management abgelehnt. Jegliche Verpflichtungen und Haftungen werden in diesem Fall abgelehnt.

6. Zahlungskonditionen

Der Rechnungsbetrag ist, wenn vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, am selben Tag nach Beenden der Reinigungsarbeiten vom Kunden gegen Quittung, welche als Abnahmegarantie gilt, in bar zu entrichten.

Bei Nichtbezahlung gemäss Abmachung behält sich Abazi's Facility Management vor, für die Rechnungsstellung und den Mehraufwand eine Zusatzgebühr zu verrechnen, mindestens CHF 50 zuzüglich 8,1% MwSt. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich Abazi's Facility Management vor, Mahnspesen von 15% des ausstehenden Betrages (mindestens CHF 50) zu berechnen. Bei gestellten Rechnungen dürfen keine Abzüge ohne schriftliches Einverständnis vorgenommen werden.

Ebenfalls behält sich Abazi's Facility Management vor, bis zur Begleichung der Zahlung einen Schlüssel als Absicherung zu behalten. Mehrkosten, die durch den Versand der Schlüssel per Einschreiben an die Verwaltung oder den Kunden entstehen, werden dem Kunden weiterverrechnet. Bei Vorauszahlungen, welche nicht vor Reinigungsbeginn entrichtet worden sind (Barzahlung oder per Bank), behält sich Abazi's Facility Management vor, den Auftrag abzulehnen oder erst nach Zahlungseingang auszuführen.

7. Kündigung

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand von Abazi's Facility Management ist Amriswil. Abazi's Facility Management kann ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Vertragspartners geltend machen. Ein möglicher ausschliesslicher Gerichtsstand bleibt unberührt. Es gilt das schweizerische Recht.