Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertrag
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine schriftliche Auftragserteilung oder Angebotsbestätigung vorliegt und beide Parteien sich über die Modalitäten geeinigt haben.
- Der Auftraggeber anerkennt die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Abazi's Facility Management.
- Abazi's Facility Management darf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern, ohne dass die bestehenden Vertragspartner besonders informiert werden müssen.
- Änderungen, die die Vertragspartner betreffen, werden diesen schriftlich mitgeteilt.
2. Pflichten von Abazi's Facility Management
- Abazi's Facility Management verpflichtet sich, die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen vollständig zur Zufriedenheit des Kunden zu erbringen. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechungen, die von Mitarbeitern von Abazi's Facility Management verursacht werden, haftet Abazi's Facility Management.
- Abazi's Facility Management haftet ausschliesslich für die mit dem Kunden vereinbarte Leistung. Für Schäden, Störungen, Verkehrsstau, Verspätungen, Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden, wird nicht gehaftet.
- Abazi's Facility Management kann jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle von höherer Gewalt die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt werden kann.
3. Pflichten der Vertragspartner
- Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, spätestens aber 48 Stunden vor Leistungserbringung, zur Verfügung zu stellen.
- Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, Nachteile oder gar Nichterfüllung der zu erbringenden Leistung, haftet der Vertragspartner für die Nichteinhaltung des Vertrages. Abazi's Facility Management kann in diesem Fall eine entsprechende Aufwandsentschädigung der bisher angefallenen Kosten verrechnen.
- Sollte durch die Leistungserbringung von Abazi's Facility Management in irgendeiner Weise geltendes Recht verletzt werden oder sich für den Vertragspartner Nachteile durch die Leistung ergeben, haftet allein der Vertragspartner.
4. Gewährleistung
- Die erbrachten Leistungen sind vom Vertragspartner unmittelbar nach erbrachter Leistung, spätestens jedoch nach 6 Stunden, sorgfältig zu prüfen. Etwaige Mängel sind sofort innerhalb dieser Frist schriftlich zu melden.
- Mögliche Mängel oder Fehler der Leistungserbringung werden von Abazi's Facility Management entweder durch gemeinsam vereinbarte Nachbesserung innerhalb einer vereinbarten Zeit behoben oder aufgrund der Leistungsminderung entsprechend kostenmässig berücksichtigt.
- Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Vertragspartner die erbrachte Leistung inklusive möglicher gelieferter Ware verändert, umgestaltet oder beschädigt.
5. Verrechnung, Preise und Preisbasis
Die Preise für die auszuführenden Reinigungsarbeiten werden vertraglich zwischen dem Kunden und Abazi's Facility Management festgelegt. Mit der Auftragserteilung gemäss gemachter Offerte wird Abazi's Facility Management mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragt. Es werden nur Dienstleistungen gemäss Offerte durchgeführt. Preisbasis für die Offerte sind Wohnfläche (m²), Zimmeranzahl sowie angegebene Zusatzleistungen. Abazi's Facility Management behält sich das Recht vor, einen Reinigungsauftrag abzuweisen oder eine Zusatzpauschale zu verlangen in folgenden Fällen:
- Entfernung von Kleberrückständen an Fensterrahmen, Türen und Wänden
- Fliesenreinigung mit einem Dampfreiniger
- nicht in der Offerte angegebene Zimmer, Balkone, Waschmaschinen, Trockner, Fenster usw.
- Raucherwohnungen, übermässige Klebereste, extreme Verschmutzungen durch Haustiere usw.
- starke Verschmutzungen der Küche, der Küchengeräte, Badezimmer, Fenster, Storen usw.
Bei stärkeren Verschmutzungen muss eine Anzahlung in Höhe von 50% des offerierten Preises zuzüglich Zusatzpauschale als Garantie vor Reinigungsbeginn in bar gegen Quittung an das Reinigungspersonal vor Ort geleistet werden. Ist dies nicht der Fall, ist der Kunde nicht auffindbar oder meldet er sich nicht, wird der Auftrag seitens Abazi's Facility Management abgelehnt. Jegliche Verpflichtungen und Haftungen werden in diesem Fall abgelehnt.
6. Zahlungskonditionen
Der Rechnungsbetrag ist, wenn vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, am selben Tag nach Beenden der Reinigungsarbeiten vom Kunden gegen Quittung, welche als Abnahmegarantie gilt, in bar zu entrichten.
Bei Nichtbezahlung gemäss Abmachung behält sich Abazi's Facility Management vor, für die Rechnungsstellung und den Mehraufwand eine Zusatzgebühr zu verrechnen, mindestens CHF 50 zuzüglich 8,1% MwSt. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich Abazi's Facility Management vor, Mahnspesen von 15% des ausstehenden Betrages (mindestens CHF 50) zu berechnen. Bei gestellten Rechnungen dürfen keine Abzüge ohne schriftliches Einverständnis vorgenommen werden.
Ebenfalls behält sich Abazi's Facility Management vor, bis zur Begleichung der Zahlung einen Schlüssel als Absicherung zu behalten. Mehrkosten, die durch den Versand der Schlüssel per Einschreiben an die Verwaltung oder den Kunden entstehen, werden dem Kunden weiterverrechnet. Bei Vorauszahlungen, welche nicht vor Reinigungsbeginn entrichtet worden sind (Barzahlung oder per Bank), behält sich Abazi's Facility Management vor, den Auftrag abzulehnen oder erst nach Zahlungseingang auszuführen.
7. Kündigung
- Ein Auftrag kann grundsätzlich innerhalb von 8 Tagen mit eingeschriebenem Brief oder E-Mail gekündigt werden.
- Wird der Auftrag nach dieser Frist gekündigt, bezahlt der Vertragspartner 40% des Auftragsvolumens.
- Aufträge, die innerhalb von weniger als 8 Tagen auszuführen sind, können nicht gekündigt werden, es sei denn, die Leistungserbringung kann ohne Einfluss von Abazi's Facility Management nicht mehr erbracht werden.
- Besteht ein längerfristiger Vertrag für mehrere regelmässig zu erbringende Leistungen, kann dieser jederzeit auf Ende des Folgemonats gekündigt werden, es sei denn, die Vertragspartner haben eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen, die im Vertrag vermerkt ist.
- Eine Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
- Die Kündigung befreit weder den Vertragspartner noch Abazi's Facility Management von den zu erbringenden Leistungen oder Zahlungen innerhalb der vereinbarten Vertragszeit.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand von Abazi's Facility Management ist Amriswil. Abazi's Facility Management kann ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Vertragspartners geltend machen. Ein möglicher ausschliesslicher Gerichtsstand bleibt unberührt. Es gilt das schweizerische Recht.